Förderungen beantragen


Wir unterstützen dich und deinen Arbeitgeber dabei die Berufskraftfahrer (BKF) Kurse über verschiedene Stellen (bsp. Agentur für Arbeit) optimal zu fördern.

Förderung für Arbeitssuchende

Kurzbeschreibung

Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.

Voraussetzung für den Antragsteller

Entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre.

Vorgehen

Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein in Frage kommt. Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert?

Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der BKF Fahrschule Marino, vorgelegt.

Höhe der Förderung

Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig.

Förderung für Unternehmen

Kurzbeschreibung

Förderungen können von 08. Januar bis 01. Oktoberbeantragt werden. Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten.

Voraussetzung für den Antragsteller

  • Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben oder
  • Unternehmen, die Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG) sind
  • Förderfähige Maßnahmen

  • betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
  • Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
  • Höhe der Förderung

    Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden. Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag. Höchstens sind jedoch 33.000 Euro als Förderung möglich.

    Förderung für Arbeitnehmer

    Kurzbeschreibung

    Die Bildungsprämie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür eingeführt, dass mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund von nicht vorhandenen Mittel bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht selbst tragen konnten.

    Voraussetzung für den Antragsteller

  • Personen die im Durchschnitt mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – das gilt auch für Selbständige.
  • Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit
  • Personen, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) bis zu 40.000 Euro. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt – Infos siehe Einkommensteuerbescheid
  • Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer gültigen Arbeitserlaubnis für Deutschland.
  • Förderfähige Kurse

  • Gabelstaplerschein
  • Perfektionstraining
  • Ladungssicherung
  • ADR-Schulung, Basiskurs und Aufbaukurs Tank
  • Grundqualifikation (BKrFQG)
  • Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)
  • BKF Weiterbildung “Module”
  • Höhe der Förderung

    Als Zuschuss für eine berufliche Weiterbildungen können Erwerbstätige einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 €, bzw. maximal 50% der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (wenn diese Summe 500€ nicht übersteigt), erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss selbst erbracht werden.

    Förderung für Arbeitnehmer über Arbeitgeber

    Kurzbeschreibung

    Das Programm WeGebAU wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.

    Wie bekommt man die Förderung?

  • Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
  • Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
  • Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
  • Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.
  • Förderung von Arbeitnehmern

    Bildungsgutschein: Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.

    • Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.

    Für:

    • Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten – dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
    • Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
    • Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.
    • ‍Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
    • Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

    Förderung von Arbeitgebern

    ‍Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:

    • eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
    • wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

    Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!

    JETZT STARTEN

    Wir sind da, um Sie bei Ihrer BKF zu unterstützen:


    Marino die Fahrschule

    Ihr Partner für erfolgreiche Berufskraftfahrer (BKF) Aus & Weiterbildungen im Raum Heilbronn & Öhringen!